Ein Verdacht, der hängen bleibt
Wie die AfD vor Gericht verlor – und warum das kein Skandal ist, sondern ein Warnsignal
Neulich beim Frühstück. Neben Kaffee, Kinderchaos und Nachrichten lese ich: Die AfD darf weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet und öffentlich als „Verdachtsfall“ benannt werden. Ich kaue. Auf meinem Brot liegt Käse. Auf dem Bildschirm liegt die Demokratie. Dick belegt mit Urteil, 83 Seiten stark, serviert vom Bundesverwaltungsgericht. Guten Appetit.
Die AfD hatte geklagt. Gegen den bösen Staat, der sie – so ihre Erzählung – politisch bekämpft, mundtot machen will, der mit „Geheimdiensten“ auf sie zielt. Klar. Wenn der Spiegel zu hässlich wird, dann ist er bestimmt staatlich verzerrt. Oder woke. Oder beides.
Aber was war wirklich los?